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Wichtige Information zur Mehrwertsteueränderung ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020

25. 06. 2020

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass für Kunden die Möglichkeit besteht, eine Stichtagsablesung des Wasserzählers zum 30.06.2020 vorzunehmen. Es werden dazu keine Ablesekarten versandt. Bitte nutzen Sie die bekannten Wege (Post, Telefax, E-Mail, Telefon ausnahmsweise, Online-Zählerstandsmeldung über die Website: www.beeskow-wasser.de, Briefkasten vor der Geschäftsstelle) um die Meldung vorzunehmen. Eine Zählerablesung zum 30.06.2020 ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Wird kein Zählerstand gemeldet oder liegen keine anderen Abgrenzungskriterien vor, wird die

hälftige Menge des Trinkwasserverbrauches des Jahres 2020 mit 7 % und die andere Hälfte mit dem dann, für den Zweckverband geltenden Steuersatz, berechnet. Die Mehrwertsteueränderung wirkt sich nur auf die Trinkwasserversorgung aus, da die Schmutzwasserentsorgung grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit ist.

 

Eine Änderung der für 2020 festgelegten Abschlagsbeträge wird auf Grund der voraussichtlich geringen Auswirkungen nicht vorgenommen. Die Berücksichtigung der gesetzlichen Steuersätze erfolgt in jedem Fall mit der nächsten Abrechnung zum Jahresbeginn 2021. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umgebung.

 

Bild zur Meldung: Wichtige Information zur Mehrwertsteueränderung ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020