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Afrikanische Schweinepest - Weniger Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft

03. 12. 2020

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree hat mit einer neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (3. Änderung) vom 30. November 2020, eine Grundlage für die Entnahme von Wildschweinen in weißen Zonen und in Kerngebieten des Seuchengeschehens der Afrikanischen Schweinepest geschaffen. Zudem sind Erleichterungen für Land- und Forstwirtschaft in den vom Landkreis ausgewiesenen Restriktionszonen vorgesehen. Voraussetzung dafür war ein Erlass des Landes Brandenburg. Mit der Allgemeinverfügung erfolgte punktuell eine Anpassung der Gebietskulisse.

 

Mit Stand vom 30. November waren in Brandenburg 182 Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen, allein 147 davon in den zwei Kerngebieten des Seuchengeschehens mit Schwerpunkt im Landkreis Oder-Spree.

 

Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung in der Fassung der 3. Änderung und Ergänzung vom 30. November 2020 und die Karte der Restriktionsgebiete finden Sie unter www.landkreis-oder-spree.de.

 

Bild zur Meldung: Restriktionszonen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020