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Corona Schutzimpfungen

12. 01. 2021

Seit dem 27. Dezember 2020 können in der Europäischen Union Menschen mit dem COVID19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden.  Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Danach können diese Personen zuerst geimpft werden: Über 80-Jährige Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel in Notaufnahmen oder in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patienten), Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen Gruppen (zum Beispiel in der Onkologie oder Transplantationsmedizin).

 

Impfungen werden auf drei Wegen angeboten:

  1. In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft.
  2. Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal.
  3. In Impfzentren werden über 80-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft. Impfzentren sind bereits in Potsdam, Cottbus und Schönefeld in Betrieb. Weitere Impfzentren werden bis Ende Januar in Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Eberswalde, Brandenburg an der Havel, Prenzlau, Kyritz und Luckenwalde eröffnet.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

 

Termine für eine COVID-19 Impfung in einem Impfzentrum werden in Brandenburg ausschließlich unter der Rufnummer 116117 vergeben – und aktuell nur für die genannten priorisierten Personengruppen.

 

Weitere Informationen zur Corona Schutzimpfung  finden Sie unter www.brandenburg-impft.de.

 

Bild zur Meldung: Corona Schutzimpfungen