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Nur ein kleines Lagerfeuer?

18. 03. 2021

In letzter Zeit gab es vermehrt Beschwerden über private Feuer in Gärten. Bitte beantragen Sie entsprechende Genehmigungen im Ordnungsamt der Stadt Beeskow.

 

Generell gilt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.  Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Genehmigungsfrei sind kleine Feuer, wenn sie im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreiten und naturbelassenes/ trockenes Holz verwendet wird.  In jedem Fall muss darauf geachtet werden, keine Belästigung für Nachbarn etc. darzustellen.

 

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Holzfeuer im Freien