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Erinnerung an die Leinenpflicht

26. 05. 2021

In den letzten Wochen sind im Ordnungsamt der Stadt Beeskow vermehrt Beschwerden über das Nichteinhalten der Leinenpflicht von Hunden eingegangen.

 

Generell sind Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen, um andere Personen sowie Tiere und Sachen nicht zu gefährden. Dabei darf eine Person nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen, unter 18-Jährige nicht mehr als einen Hund.

 

Wir bitten Sie, besonders bei der äußeren Stadtmauerumwegung (Bahnhofstraße über Breite Straße bis zum „Dicken Turm“ und dem Anschluss Spreepromenade) und der Spreepromenade (beginnend Frankfurter Straße entlang der kleinen Spree bis einschließlich Gartenstraße) darauf zu achten.

 

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